Steuerfälligkeiten

Fälligkeiten von Steuern:
hierbei richtet sich die Fälligkeit nach der Art der zu entrichtenden Steuer.

Nachfolgend geben wir Ihnen eine kleine Zusammenfassung an verschiedenen Arten und deren Fälligkeiten.
Sollten Sie noch Fragen haben, dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
 

Abgabetermin für Steuererklärungen 
Beispiel:

am 31.12. des Folgejahres
Für den Veranlagungszeitraum 2008 ist der
Abgabetermin: 31.12.2009.
Lohnsteuer 10. Tag nach Ende des Lohnsteueranmeldezeitraums
Einkommensteuer-Vorauszahlung 10.03./10.06./10.09./10.12
Einkommensteuer-Vorauszahlung/ rückwirkende Erhöhung 1 Monat nach Bekanntgabe des Änderungsbescheides
Einkommenssteuer-Abschlusszahlung 1 Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides
Körperschaftsteuer-Vorauszahlung 10.03./10.06./10.09./10.12
Körperschaftsteuer-Abschlusszahlung 1 Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides
Gewerbesteuer-Vorauszahlung 15.02./15.05./15.08./15.11
Gewerbesteuer-Abschlusszahlung 1 Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides
Umsatzsteuervorauszahlung 10 Tage nach Ablauf des maßgeblichen Voranmeldezeitraums
Umsatzsteuer-Abschlusszahlung 1 Monat nach Eingang der Steueranmeldung

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