Fälligkeiten von Steuern:
hierbei richtet sich die Fälligkeit nach der Art der zu entrichtenden Steuer.
Nachfolgend geben wir Ihnen eine kleine Zusammenfassung an verschiedenen Arten und deren Fälligkeiten.
Sollten Sie noch Fragen haben, dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
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Abgabetermin für Steuererklärungen |
am 31.12. des Folgejahres Für den Veranlagungszeitraum 2008 ist der Abgabetermin: 31.12.2009. |
| Lohnsteuer | 10. Tag nach Ende des Lohnsteueranmeldezeitraums |
| Einkommensteuer-Vorauszahlung | 10.03./10.06./10.09./10.12 |
| Einkommensteuer-Vorauszahlung/ rückwirkende Erhöhung | 1 Monat nach Bekanntgabe des Änderungsbescheides |
| Einkommenssteuer-Abschlusszahlung | 1 Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides |
| Körperschaftsteuer-Vorauszahlung | 10.03./10.06./10.09./10.12 |
| Körperschaftsteuer-Abschlusszahlung | 1 Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides |
| Gewerbesteuer-Vorauszahlung | 15.02./15.05./15.08./15.11 |
| Gewerbesteuer-Abschlusszahlung | 1 Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides |
| Umsatzsteuervorauszahlung | 10 Tage nach Ablauf des maßgeblichen Voranmeldezeitraums |
| Umsatzsteuer-Abschlusszahlung | 1 Monat nach Eingang der Steueranmeldung |




